Diese Ausbildung ist aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen eingeführt worden. Sie dient dem Zwecke der Absicherung der Schieß- und Standaufsichten. In Zusammenhang mit einer Sachkundeausbildung wird die Lizenz für die Bereiche KK und Luftdruck erteilt. Sollte ein Absolvent keine Sachkundeausbildung haben, erhält er nur die Qualifikation für Luftdruckstände.